AKTION: Barrierefrei in Stadt und Land
Ergebnisse der Umfrage 2020:
Wie barrierefrei ist der Landkreis
Passau?
Unsere Pressemitteilung:
Passauer Kreis e.V.: Zweite landkreisweite Umfrage zum Thema Barrierefreiheit im
Landkreis Passau – Ergebnisse liegen vor
„Wie barrierefrei sind Stadt und Landkreis Passau?“. Dieser Frage stellte der Passauer
Kreis nach 2018 nun zum zweiten Mal den Kommunen im Landkreis Passau und 24
Gemeinden haben geantwortet.
Während man 2018 den Kommunen noch einen Katalog mit 23 Fragen versandte, beschränkte
man sich diesmal auf vier Fragen in der Hoffnung mehr Gemeinden zu einer Antwort zu
bewegen.
Wichtig war es dem Verein zu erfahren, ob es eine Person oder Gruppe in der Gemeinde gibt,
die sich in besonderer Weise dem Thema Barrierefreiheit annimmt und welche Projekte in den
Kommunen im Jahr 2019 verwirklicht und welche im Jahr 2020 geplant und in Angriff
genommen werden sollen. Als letztes fragte der Verein nach Vorhaben, die insbesondere
älteren Mitbürgern eine Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen, wie Seniorenbusse und
–taxis, oder Nachbarschaftshilfen. Die Ergebnisse wurden nun ausgewertet. Insgesamt konnte
der Verein die beteiligten Gemeinden ein gutes Zeugnis ausstellen und ihr Engagement
würdigen. Das Thema ist bei vielen Kommunalpolitikern und Städteplanern angekommen.
Wichtig ist die finanzielle Förderung durch den Freistaat. Fließen die Gelder, wird auch etwas
getan.
Für den Passauer Kreis ist Barrierefreiheit ein Menschenrecht. Und deshalb hat sich der Verein
zu diesen Umfragen entschieden. Das Grundgesetz fordert in Artikel 3: „Niemand darf wegen
seiner Behinderung benachteiligt werden“. Menschen haben ein natürliches Recht auf
unbegrenzte Teilhabe am öffentlichen Leben. Wer ihnen diese Teilhabe verweigert, nimmt ihnen
damit auch die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben. Vor allem die Kommunalpolitik ist hier
nach Ansicht des Passauer Kreises gefordert.
Der damalige Bayer. Ministerpräsident Seehofer das Versprechen abgegeben hat, Bayern bis
2023 "im gesamten öffentlichen Raum" barrierefrei zu machen. Nun spricht sogar die Bayer.
Sozialministerin Carolina Trautner (CSU) davon, dass das Projekt zeitlich nicht umsetzbar sei.
Lediglich bei Behördenzugänge, Schulen und Kindergärten sei man im Zeitplan. Das deckt sich
mit den Ergebnissen der Umfrage des Vereins.
Um das Thema Barrierefreiheit kümmern sich in den befragten Kommunen Bürgermeister, die
gewählten Räte, Verwaltung, hier speziell Bauämter und Planungsbüros. Viele Gemeinden
bestimmen aus der Mitte des Gemeindeparlaments Seniorenbeauftragte, die sich allein oder
gemeinsam mit weiteren engagierten Bürgerinnen und Bürgern um das Thema Barrierefreiheit
annehmen. Diese nicht dem Gemeinderat angehörenden Mitglieder kommen häufig aus den
Reihen der Seniorenclubs, von Frauenbund, Caritas, VdK und AWO. In Kößlarn übernimmt dies
der Josefiverein. Die Seniorenbeauftragten sind auch die Initiatoren zahlreicher
Veranstaltungen. In Aldersbach hat sich eine sehr aktive Nachbarschaftshilfe etabliert. Zu den
Tätigkeiten der Nachbarschaftshelfer zählen beispielsweise kleine Handwerksarbeiten,
Unterstützung bei der Gartenarbeit, Fahrten zu Ärzten oder Kliniken, Hilfe bei Besorgungen und
Einkäufen bis hin zur Kontaktaufnahme zu Fachleuten, Selbsthilfegruppen, Pflege und
Betreuung. Lediglich drei Kommune haben keinen „Seniorenbeauftragten“, in drei weiteren
Gemeinden war zum Zeitpunkt der Umfrage der Posten noch nicht besetzt.
In Ruderting kümmert sich ein Arbeitskreis Zukunft um die Belange der Barrierefreiheit. Eine
andere Idee verfolgte man in Büchlberg. Das dortige „Senioren-Team“ führte gemeinsam mit
Bürgermeister, Gemeinderäten und Verkehrswacht eine Begehung des Ortes durch und leitete
aus dieser Begehung ein Aktionsplan ab, welche Projekte in Zukunft angegangen werden
sollten.
Auch 2019 und 2020 war und ist bei der Neugestaltung von Markt- und Stadtplätzen wie z.B. in
Kößlarn Barrierefreiheit ein Thema. Rathäuser und Schulen werden durch den Einbau von
Liftanlage barrierefrei, genauso wie behindertengerechte WC–Anlage errichtet werden. Ruhstorf
erstellt das Dorfgemeinschaftshaus in Eglsee barrierefrei, ähnliches gilt für den Bau des
Bürgerzentrums in der Ortsmitte, Aldersbach schafft einen barrierefreien Zugang zum Friedhof.
Viele Gemeinden haben erkannt, dass Gehwege durch den Austausch von Belägen, die
Beseitigung von Stufen und Rampen umgestaltet werden müssen. Durch eine bessere optischer
Hervorhebung abgesenkter Bordsteinen wird Rollstuhlfahrern und Menschen mit Rollatoren ein
Überqueren der Straßen erleichtert.
Seit 2016 wird der Ortskern von Untergriesbach saniert. Die Topografie des Marktes bietet mit
den natürlichen Steigungen und Gefällen ein schwieriges Gelände für Menschen mit körper-
licher Einschränkungen. Aus diesem Grund will der Markt mit stufenlosen Gebäudezugängen,
abgesenkten Bordsteinen und einer Multifunktionsfläche zwischen Parkflächen und Gehwegen
möglichst unkomplizierte Wege bieten. Von allen Parkplätzen besteht nun ein Zugang zum
Markt und zu nahezu allen Geschäften. Büchlberg will neben der Schaffung und Kennzeichnung
von Behindertenparkplätzen, bei Gehwegen neben einem geeigneten Oberflächenbelag für
Rollstuhl und Rollator auch Wert legen auf eine Vergrößerung des Abstandes zum Straßenrand.
Damit wird eine Gefahrenquelle, die durch das Ausweichen auf die Straße entsteht, beseitigt.
Fast alle Gemeinden sind ihrer sozialen Verantwortung gerecht geworden und haben durch
Corona bedingt Nachbarschaftshilfen eingeführt, die teils von Gemeindebediensteten und /oder
von Privatpersonen getragen werden.
Schwer im Kommen sind Seniorenbusse und Seniorentaxis. Ruderting hat einen
Nachbarschafts- und Seniorenhilfeverein, u.a. mit einem Einkaufs- und Fahrservice. Daneben ist
ein Elektroauto als Carsharing-Auto am Rathaus positioniert und steht dort allen Bürgern zur
Verfügung. Ruhstorf hat einen Seniorenbus, der als Einkaufshilfe dient. In Thyrnau fahren
ehrenamtliche Fahrer das Seniorentaxi. In Ortenburg wird dies durch eine Mitarbeiterin der
Marktgemeinde übernommen. Unter dem Stichwort „Mobiles Fürstenzell“ ist in Fürstenzell
zweimal pro Woche ein von Ehrenamtlichen gesteuertes Senioren –Taxi unterwegs. Mit dem
Gemeindemobil der Fürstensteiner Nachbarschaftshilfe will der Markt sowohl älteren
Mitbürgerinnen und Mitbürgern als auch Menschen mit Beeinträchtigung die Möglichkeit geben,
besser am öffentlichen Leben teilzunehmen. Ähnliche Einrichtungen gibt es bereits in Salzweg
und Tiefenbach. In Tittling existiert eine Nachbarschaftshilfe der Pfarrcaritas mit Fahrdienst. In
Wegscheid ist angedacht den Corona-Bringdienst in einen Seniorendienst umzuwandeln. Ein
Marktratsbeschluss dazu liegt bereits vor. In Büchlberg ist ein Seniorenfahrdienst in Planung, in
Neukirchen vorm Wald gibt es die Einrichtung „noch nicht“. Einen anderen Weg gibt es in
Rotthalmünster. Dort gibt es ein „Mitfahrerbankerl“.
Eine Sonderrolle im Landkreis nehmen Vilshofen und Bad Füssing ein. Vilshofen aufgrund
seiner Größe und der vielen Ortsteile und Bad Füssing als der Ort, der wesentlich durch den
Tourismus geprägt ist.
Entsprechend vielfältig sind in Vilshofen die Aktivitäten und Maßnahmen im baulichen Bereich.
Gehsteigabsenkungen, Schaffung barrierefreier Zugänge zu öffentlichen Gebäuden,
Überquerungshilfe bei Straßen, Schaffung von Behindertenparkplätzen und-toiletten und einer
Behindertenumkleide im Erholungszentrums. Der Bewegungsparcours im Ginkopark wurde mit
Geräten auch für Menschen mit Behinderung ausgestattet. Dass Senioren durchaus noch sehr
mobil sein können, zeigt Vilshofen. Die Stadt bieten ihnen ein Fahrsicherheitstraining für Auto
und E-Bike an. Ihre Anliegen können die Senioren in einer Bürgersprechstunde vorbringen.
In Bad Füssing fällt das „Thema Barrierefreiheit vor allem in den Aufgabenbereich der Kur- und
Gästeservice“. Der Ort hat sich erfolgreich um eine Zertifizierung nach „Reisen für ALLE –
Deutschland barrierefrei erleben“ beworben. Entsprechend gelten die kommunalen
Einrichtungen wie Kurhäuser, Gästeservice, Kur- und Freizeitpark und Freibad als barrierefrei.
Ebenfalls wurden zahlreiche Unternehmen am Ort wie Hotels, Ferienwohnungen, Spielbank,
Bäckereien und Cafes zertifiziert. Im öffentlichen Personennahverkehr, dem Orts- und
Bäderverkehr werden Busbegleiter eingesetzt, die Hilfestellung beim Ein- und Aussteigen
leisten. Ergänzt wird das Ganze durch Taxis, die für Rollstuhlfahrer geeignet sind. Zahlreiche
Vereine wie die „Vital Nachbarschaftshilfe e.V.“ oder die Seniorenvereinigung „60er“
organisieren Aktivitäten vor allem für ältere Mitbürger und Gäste.
Ein Blick nach Österreich zeigt, dass dies funktioniert: Im
Stadtgebiet von Schärding (FOTO) gibt es unzählige
„Zebrastreifen“. Den Autofahrern wird dadurch ständig
bewusst gemacht, Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen,
die Geschwindigkeit abzusenken – und sie tun es.
Fazit des Vereins: Es gibt noch viel zu tun, um auch den
Fußgängern ein sicheres und barrierefreies Fortkommen
in den Ortschaften zu ermöglichen.
Passauer Kreis fordert „Mehr Zebrastreifen
in den Ortschaften!“
Verein scheitert mit Petition beim Bayer. Landtag
Eigentlich ist es klar und die Fakten beweisen es:
Fußgänger sind neben den Radfahrer die
schwächsten Verkehrsteilnehmern. Laut
Statistischem Bundesamt waren Fußgänger 2019 in
Deutschland an 31.312 Verkehrsunfällen mit
Personenschaden beteiligt. Dabei wurden 23.099 von
ihnen leicht und 6.727 schwer verletzt. 417 Fußgänger
kamen ums Leben.
Deutliche Mehrheit der Fußgänger kommt innerorts um.
Die Polizei registrierte hier rund 350 getötete Fußgänger.
Wenn Fußgänger bei Verkehrsunfällen zu Schaden
kommen, sind es hauptsächlich ältere Menschen. Fast
200 der getöteten Fußgänger sind älter als 74 Jahre.
Ebenfalls stark gefährdet sind Kinder zwischen sechs und
14 Jahren. Unfälle passieren überwiegend dort, wo sie die
Straße queren. Bei Kindern ereignen sich sogar 90
Prozent der Unfälle beim Überqueren. Gut gestaltete
Fußgängerüberwege stellen eine sichere und bequeme
Querungshilfe für Fußgängerinnen und Fußgänger dar.
Insbesondere für Kinder, ältere Menschen und für Blinde
und Sehbehinderte steigern sie die Verkehrssicherheit.
Zebrastreifen bauen Barrieren ab und fördern die
Ausbildung von Fußwegenetzen.
Dies hat den Passauer Kreis veranlasst, sich mit einer
Petition an den Bayer. Landtag zu wenden. Nach dieser
Petition sollte es zukünftig den Kommunen überlassen
werden auf ihren Gemeindegebieten Querungshilfen für
Fußgänger /Fußgängerüberwege zu errichten. Die
Straßenverkehrsbehörden sollen bei der Entscheidung
einbezogen werden. Den Gemeinden die Entscheidung
für die Errichtung von Fußgängerüberwegen zu
überlassen, ist für den Verein eine bürgernahe
Entscheidung. Denn Politiker „vor Ort“ kennen die
Situation in ihren Gemeinden und wissen, was für ihre
Bürger am besten ist.
§26 StVO sieht vor, dass an Fußgängerüberwegen
Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den
zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von
Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den
Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der
Fahrbahn zu ermöglichen. Dieser grundsätzliche Vorrang
des Fußgängers gegenüber Fahrzeugen wird aber
ausgehebelt durch die Verwaltungsvorschrift zur StVO:
Dort heißt es bei den „Örtlichen Voraussetzungen“: „Die
Anlage von Fußgängerüberwegen kommt in der Regel nur
in Frage, wenn auf beiden Straßenseiten Gehwege
vorhanden sind. Und unter „Verkehrliche
Voraussetzungen“ heißt es: „Fußgängerüberwege sollten
in der Regel nur angelegt werden, wenn es erforderlich
ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht
sicher über die Straße kommt. Dies ist jedoch nur dann
der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und es das
Fußgängeraufkommen nötig macht“.
Insbesondere die Vorgabe der Zahlen der Fahrzeugstärke
und des Fußgängeraufkommens machen es in der
Realität in vielen Fällen unmöglich, Fußgängerüberwege
zu errichten. Das Recht auf „freie Fahrt“ wird damit höher
gewertet als die Sicherheit und der Schutz von
Fußgängern. Kinder, Ältere und Menschen mit
Behinderung, müssen schauen, wie sie über die Straße
kommen“.
Geht man aber von den Bedürfnisse der Fußgänger aus,
müssten vor allem vor Altersheime, Schulen oder
Kindergärten gesicherten Querungsanlagen errichtet
werden.
Der Bayerische Landtag – hier der Ausschuss für
Wohnen, Bau und Verkehr – konnte sich der Auffassung
des Vereins nicht anschließen. Die beiden Berichterstatter
Manfred Eibl (Freie Wähler) und Dr. Markus Büchler
(GRÜNE) sahen in Bezug auf Fußgängerübergänge keine
Defizite.
Dass auch ein Umdenken in Deutschland – nicht aber in
Bayern – stattfindet, zeigen Berichte aus anderen
Bundesländern. Mit dem Projekt „1.000 Zebrastreifen für
Baden-Württemberg“ will man im Nachbarbundesland die
Menschen für das Thema sensibilisieren und damit die
Unfallzahlen in diesem Bereich senken können. Dort ist
man der Überzeugung, dass ein Zebrastreifen ein
deutliches Signal an die Autofahrer ist: Achtung, Vorrang
für Fußgänger. Die SPD in Mecklenburg-Vorpommern will
unter dem Stichwort „Mehr Sicherheit für Fußgänger“ die
strengen Regeln für Zebrastreifen kippen. Vor allem
Gemeinden auf dem Land sollen leichter
Fußgängerüberwege schaffen können – bisher verhindern
dies hohe Verwaltungshürden. Bürgermeister halten die
Abschaffung längst für überfällig. Bisher werde bei
solchen Regeln vor allem aus Sicht der Autofahrer
gedacht.
Barrierefreiheit: Passauer Kreis würdigt Engage-
ment von Bad Füssing
Verein plant neue Umfrage und weitere Aktionen
Bad Füssing. Wenn es einen Preis für Gemeinden im Landkreis Passau
gäbe, die sich in besonderer Weise um Barrierefreiheit bemühen, die Ge-
meinde Bad Füssing hätte ihn verdient. Das ist zumindest die Überzeugung
von Max Baumgartner. Er hat 2020 für den Passauer Kreis e.V. zum zweiten
Mal eine Umfrage bei den Landkreiskommunen zum Thema Barrierefreiheit
durchgeführt. Dabei stellten 24 Gemeinden ihre Aktivitäten vor.
Insgesamt konnte der Verein vielen beteiligten Gemeinden ein gutes Zeug-
nis ausstellen und ihr Engagement würdigen. Ziel war es, ein wichtiges
Thema – schließlich ist Barrierefreiheit ein Menschenrecht – heraus zu
stellen. Für 2022 plant der Verein eine neue Umfrage und weitere Aktionen.
Gemeinde und Kur- & GästeService Bad Füssing haben in den letzten Jah-
ren viel Beispielgebendes geschaffen, um Barrierefreiheit zu verwirklichen.
Dazu kommt, dass Hotellerie, Gastronomie, Verkehrsunternehmen, Thermen
und Vereine sich des Themas in vorbildlicher Weise angenommen haben.
In der Gemeinde Bad Füssing liegt die praktische Umsetzung des Themas
Barrierefreiheit vor allem in den Aufgabenbereichen des Kur- & Gäste-
Service und des Bauamts. „Vollkommene Barrierefreiheit zu erreichen
ist für einen Ort eine unglaublich komplexe, herausfordernde und langfristige
Aufgabe“, sagte Bürgermeister Tobias Kurz in einem Gespräch mit dem
Passauer Kreis. „Wir fühlen uns diesem Ziel verpflichtet, nicht nur, aber auch
wegen unserer speziellen Aufstellung als Kurort“, betont der Rathauschef.
Vieles sei heute bereits Realität, wie eine Übersicht auf der Homepage des
Kurortes zeigt. Sie wird permanent aktualisiert.
Der Kurort verfügt seit 2018 über das Zertifikat „Reisen für Alle – Deutschland
barrierefrei erleben“. Ziel dieser Initiative ist es, Barrierefreiheit als Qualitäts-
und Komfortmerkmal in Deutschland einzuführen. Alle touristisch wichtigen
Komponenten wie An- und Abreise, Unterkünfte, gastronomisches Angebot,
Sehenswürdigkeiten und Freizeitaktivitäten wurden im Zuge der Zertifizierung
mit Blick auf ein behinderten gerechtes Angebot auf den Prüfstand gestellt.
Die zuständigen Mitarbeiterinnen des Kur- & GästeServices Bad Füssing,
Angelika Sorega-Unberath und Fabiola Agrebi, freuen sich: „Bad Füssing hat
bei der Bewertung glänzende Noten in vielen Bereichen erhalten.“
So wurden unter anderem das Große und Kleine Kurhaus, der Kur- & Gäste-
Service, das Bürgermeister-Frankenberger-Haus mit Veranstaltungsservice
und Kartenvorverkauf, Kur- und Freizeitpark, das Freibad, das öffentliche WC
am Kurplatz und die Wandertour „Schnecke“ kommunale Einrichtungen zer-
tifiziert. Daneben wurden weitere Unternehmen im Ort wie Hotels, Ferienwoh-
nungen, die Spielbank Bad Füssing, Taxiunternehmen, Bäckereien und Cafés
positiv bewertet.
Kur- & Tourismusmanagerin Daniela Leipelt stellt fest: „Bad Füssing macht es
Menschen mit Bewegungseinschränkung leicht, unbeschwert den Urlaub zu
genießen. Grenzenlose Erholung trotz Handicap ist das Motto. Die öffentlichen
touristischen Einrichtungen sind barrierefrei erreichbar, vom Infozentrum im
Kur- & GästeService bis hin zu den Veranstaltungssälen.“
Sie weist aber auch darauf hin, dass die Themen Barrierefreiheit und „Reisen
für alle“ für die zukunftsgerichtete touristische Weiterentwicklung des Kurortes
Bad Füssing eine wesentliche Rolle spielen. „Wir wollen barrierefreien Urlaub
in Bad Füssing zukünftig noch mehr in den Fokus der Produktentwicklung und
Vermarktung rücken. Unsere Zielsetzung sollte daher auch sein, das gemein-
debezogene Angebotsportfolio in den Bereichen Gesundheits- und Veranstal
tungsservice für unsere Gäste weiterhin zu qualifizieren und zu optimieren.
Umso erfreulicher ist es, wenn sich unsere Leistungsträger ebenso diesen
Bestrebungen anschließen, in diesen Bereich investieren und letztlich somit
das touristische Gesamtangebot in Bad Füssing für Menschen mit Handicap
ausbauen.“
Bei den Konzerten im Großen und Kleinen Kurhaus ist es bereits heute mög-
lich, Rollstuhlplätze zu buchen. Hörgeschädigte können sowohl in den Kur-
sälen als auch in der katholischen und evangelischen Kirche induktiv hören.
Sogar die vielbesuchte Spielbank mit der Sky-Lounge verfügt über einen bar-
rierefreien Zugang.
Auf Aktivurlauber mit Bewegungseinschränkungen warten in den Mietstatio-
nen die unterschiedlichsten Spezialfahrräder und selbst der Golfplatz ermög-
licht Golfen trotz körperlichem Handicap: mit extra flachen Spielbahnen und
einem Aufzug für Rollstuhlfahrer im Clubhaus.
Besonders bemerkenswert ist für Max Baumgartner vom Passauer Kreis die
Unterstützung im Bereich der Mobilität. Die Nahverkehrslinien in der Gemein-
de machen es Behinderten leicht, mobil und unabhängig zu sein: Niederflur-
busse und zum Teil erhöhte Gehsteige ermöglichen einen niveaugleichen
Einstieg und unbeschwertes Mitfahren. Im Jahr 2021 wurden beispielsweise
die Bushaltestellen an der Therme Eins und an der Europa Therme barriere-
frei ausgebaut. Im öffentlichen Personennahverkehr werden außerdem Bus-
begleiter eingesetzt, die Hilfestellung beim Ein- und Ausstieg leisten. Orts-
und Bäderverkehr sowie der Rufbus sind seniorengerecht und können mit
der Bad Füssing-Karte (Kur-, Gäste-, Bürger- bzw. Jahreskurkarte) kostenlos
genutzt werden. Ergänzt wird das Ganze durch Taxiunternehmen, die Tag
und Nacht unterwegs sind. Dabei sind manche Taxis und Großraumtaxis
speziell für Rollstuhlfahrer und Elektrorollstuhlfahrer geeignet und zertifiziert.
Haustürabholung für Kleingruppen gehört ebenfalls zum Konzept der Barrie-
refreiheit.
Einen großen Beitrag zum Thema Barrierefreiheit leisten darüber hinaus auch
die Bad Füssinger Vereine, wie zum Beispiel die Vital Nachbarschaftshilfe e.V.
oder der "60er" e.V.